Platzordnung

für die Benützung des Modellflugplatzes in Zistersdorf am Steinberg

 

1.  Die Platzordnung ist für alle Piloten verbindlich, die den Flugplatz in Ausübung des  Flugmodellsportes benützen.
Diese ist jedem Mitglied des UMFC-Zistersdorf in Kopie zu übergeben. Gäste sind vom Einlader über den Inhalt zu belehren.

2. Die Benützung des Flugplatzes ist nur Mitgliedern des UMFC-Zistersdorf gestattet. Klubfremde Piloten dürfen den Platz nur als Gäste
von Klubmitgliedern oder des Klubs benützen. Sie müssen jedoch Mitglieder des österreichischen Aero-Clubs sein. Diese Bewilligung setzt
die Anerkennung der  Platzordnung voraus und kann jederzeit durch den Vorstand widerrufen werden.

3. Das Betreten und Befahren der Start- und Landebahn mit Fahrrädern und Kraftfahrzeugen aller Art ist verboten!

4. a)  Fahrzeuge aller Art dürfen nur auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt werden.
b)  Zuschauer dürfen sich nur in dem dafür vorgesehenen Zuschauerraum aufhalten, da sonst keinerlei Haftung übernommen wird.

Für Kinder haften die Eltern oder Erziehungsberechtigten!

5. Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Wettbewerben dürfen nur Flugmodelle gestartet werden, die dem “Code sportive”
(bzw. Sporting Code) entsprechen. Ein Start ohne gültiger Startnummer und ohne Schalldämpfer ist nicht erlaubt.

6. a)  Vor dem Einschalten seines Senders hat sich der Pilot zu überzeugen, ob seine Frequenz frei ist und das entsprechende
Frequenzblatt von der Frequenztafel zu entnehmen. Vor Verlassen des Flugplatzes ist das Frequenzblatt an den dafür vorgesehenen Ort
zurückzugeben. Dies gilt für die Frequenzbänder 35 und 40 MHz. Diese Vorgangsweise ist unbedingt einzuhalten, da sonst mit
Schadenersatzansprüchen gerechnet werden muss.
Anlagen mit der 2,4 GHz Technik sind von dieser Vorgangsweise ausgenommen.
b)  Auf die Einhaltung der Bestimmungen der Post- und Telegrafenverwaltung bezüglich der Verwendung von Sendeanlagen wird
besonders hingewiesen.

7.  Sicherheitsvorschriften:
a)  Vor jedem Start hat sich der Pilot von der Flugsicherheit seines Modells zu überzeugen.
b)  Das Überfliegen von Personen und Fahrzeugen aller Art im gesamten Fluggebiet in geringer Höhe ist verboten!
c)  Bei Annäherung von manntragenden Luftfahrzeugen sind Modellflugzeuge unter die erlaubte Höhe von 150m bzw. unter
die Höhe der überfliegenden Luftfahrzeuge zu bringen. Bei Gefährdung ist der Flugbetrieb sofort einzustellen.
Besondere Vorsicht ist bei Annäherung eines Rettungshubschraubers angebracht, da diese vielfach im Tiefflug unterwegs sind.
d)  Um Außenlandungen zu vermeiden, ist die Flugdauer dem Kraftstoffvorrat anzupassen und Flughöhe und Flugweite so zu wählen,
dass im Gleitflug die Landebahn erreicht werden kann.
e)  Für Start und Landung ist grundsätzlich die dafür vorgesehene Startfläche zu benützen. Die Piloten haben den Flug vom Rande des
Start- und Landefeldes aus zu leiten.
f)  Für das Starten des Modellmotors ist ausschließlich die dafür vorgesehene Startfläche bzw. die Starttische zu benutzen.

Das Betreten der Start- und Landebahn ist nur bei Start und Landung, nach Rücksprache mit den anderen Piloten zulässig.

8.  Bergung von Flugmodellen:
a)  Bei Außenlandungen oder Absturz darf die Bergung des Flugmodells nur durch den Piloten oder dessen Bevollmächtigten erfolgen.
b)  Die Bergung hat unter Benützung vorgegebener Wege und Feldraine unter äußerster Schonung von Flur und Bestand zu erfolgen.
Bei Flurschäden ist der Grundbesitzer vom Piloten zu verständigen.
c)  Jeder Pilot ist für einen eventuell angerichteten Schaden selbst verantwortlich. (Versicherungshaftung möglich).

9.  Der UMFC-Zistersdorf, als Platzhalter, übernimmt für aus dem Betrieb von Flugmodellen entstandene Schäden an Sachen und
Personen keinerlei Haftung. Bei wiederholten Verstößen gegen diese Platzordnung wird ein Startverbot, in besonders schweren Fällen,
ein Platzverbot verhängt.

10. Jedes Modellflugzeug darf nur dann betrieben werden, wenn die dafür vorgeschriebene Registrierung des Piloten, am Modell
sichtbar angebracht ist!

Für den Vorstand